Bildungsarbeit
Die Grundlage für die Arbeit in den Tageseinrichtungen sind die gesetzlichen Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und die Bildungsvereinbarung des Landes NRW.
Am 22. Mai 2007 hat die Landesregierung den „Gesetzentwurf zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz)“ verabschiedet und dem Landtag zugeleitet.
Das neue Gesetz mit der Abkürzung KiBiz löst das alte Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder aus dem Jahre 1993 (kurz: GTK) ab. Es ist am 1. August 2008 – zum Kindergartenjahr 2008/2009 – in Kraft getreten. Im Zentrum des Gesetzes stehen neben dem verstärkten Ausbau des Betreuungsangebotes für unter Dreijährige insbesondere die frühe Bildung und Förderung von Kindern und mehr Flexibilität für die Eltern bei der Nutzung des Angebots.
Die Kernelemente des Gesetzes sind:
- die Stärkung des Bildungs- und Erziehungsauftrages im frühen Kindesalter
- ein umfassender Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren
- die Sicherung einer vielfältigen Angebotsstruktur
- die Orientierung der Betreuungszeiten am unterschiedlichen Bedarf der Familien
- die Sicherung der pädagogischen Qualität in den Tageseinrichtungen
- die Pauschalisierung des Finanzierungssystems
- die Aufnahme der Sprachförderung als gesetzliche Regelaufgabe
- die gesetzliche Verankerung der Familienzentren
- die Aufwertung der Kindertagespflege als gleichwertige Alternative zu den Tageseinrichtungen
- Die Sprachförderung wird als Regelaufgabe der Einrichtungen auch landesgesetzlich verankert. Angebote zusätzlicher Sprachförderung ergänzen sie für diejenigen Kinder, die eines solchen Angebots bedürfen. Ziel ist es, dass jedes Kind bei Schuleintritt die deutsche Sprache so beherrscht, dass es dem Unterricht von Anfang an ohne Probleme folgen kann.
Die Bildungsvereinbarung des Landes NRW beinhaltet die Bereiche Bewegung, Spielen und Gestalten, Sprache, Natur und kulturelle Umwelt, die wir wie folgt umsetzen.

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