Informationen zu Einreise­beschränkungen, Test- und Quarantäne­pflicht in Deutschland

Die Sommerferien gehen langsam dem Ende entgegen, einige unserer Tageseinrichtungen für Kinder öffnen ab dem 01.08. nach ihrer Schließzeit.

Um Unsicherheiten vorzubeugen listen wir nachfolgend nützliche Links auf, falls Sie mit Ihren Kindern den Urlaub im Ausland verbracht haben. Dort finden Sie die jeweils aktuellen Regelungen bei Einreise aus Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten.

Für die Kindergartenkinder nachfolgend das Wichtigste in Kürze:

Tests und Quarantänepflicht bei Einreise für Kinder unter sechs Jahren
  • Für Kinder unter sechs Jahren gilt keine Nachweispflicht eines Tests, d.h. sie müssen bei Einreise nicht getestet werden.
  • Auch für Kinder unter sechs Jahren gilt jedoch die Quarantänepflicht: Bei einer Einreise aus Risikogebieten und Hochinzidenzgebieten gilt eine Quarantäne von zehn Tagen, nach Einreise aus einem Virusvariantengebiet gilt eine Quarantänedauer von 14 Tagen.

Eine Testung der Kinder kann ihre Quarantäne nach der Einreise aus Risikogebieten oder Hochinzidenzgebieten verkürzen:

  • Für Einreise aus einem Risiko-Gebiet kann die Quarantäne sofort durch einen negativen Test beendet werden.
  • Für Einreise aus Hochinzidenz-Gebieten ist zu beachten, dass ein vorzeitiges Beenden der Quarantäne durch einen negativen Test frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich ist.
  • Ein „Freitesten“ nach der Einreise aus Virusvarianten-Gebieten ist nicht möglich.

Das negative Testergebnis müssen Sie über das Einreiseportal der Bundesrepublik hochladen, nur dann lässt sich die Quarantänedauer beenden.

Ausführliche und dem neuesten Stand entsprechende Informationen finden Sie nachfolgend: